Abstandsauflagen

2 Meter Mindestabstände in Ackerbaukulturen sind grundsätzlich einzuhalten zu 1. Anwohnenden (Flächen für die Allgemeinheit wie Parks, Wohngrundstücke, Gärten, Sport-und Spielplätze, Friedhöfe u.a. auch wenn sich keine Personen zum Spritzzeitpunkt dort aufhalten) und 2. Personen, die während der Spritzarbeiten Wege am Feld nutzen. Diese Abstände sind in der nachfolgenden Liste nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie die weiteren Anwendungsbestimmungen nach Gebrauchsanleitung.