Der Fungizidfinder erleichtert die schnelle Suche nach einem geeigneten Fungizid.
Der Fungizidfinder ersetzt nicht die Planung der FRAC-Klassen in der Fruchtfolge (Resistenzmanagement) oder sinnvolle Spritzfolgen. Dafür bleibt der Anwender verantwortlich.
Bußgeldbewehrte Auflagen sind berücksichtigt.
2 Meter Mindestabstände in Ackerbaukulturen sind grundsätzlich einzuhalten zu 1. Anwohnenden (Flächen für die Allgemeinheit wie Parks, Wohngrundstücke, Gärten, Sport-und Spielplätze, Friedhöfe u.a. auch wenn sich keine Personen zum Spritzzeitpunkt dort aufhalten) und 2. Personen, die während der Spritzarbeiten Wege am Feld nutzen. Diese Abstände sind im Finder nicht berücksichtigt.
Die Empfehlungen beruhen auf Erfahrungen des LLH und PSD Hessen.